A+ R A-

Inklusion an der Südend-Grundschule

 

Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Erziehung und Bildung mit Rücksicht auf seine spezifischen Möglichkeiten.

Die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot ist eine gemeinsame Aufgabe von allgemeinen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren in Baden-Württemberg. Eltern von Schülerinnen und Schülern mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot können seit dem Schuljahr 2015/16 wählen, ob der Anspruch in einem inklusiven Bildungsangebot an einer allgemeinen Schule oder an einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum eingelöst werden soll. Inklusive Bildungsangebote ermöglichen somit Kindern und Jugendlichen, unabhängig von ihren individuellen Besonderheiten, die Chance auf Aktivität und Teilhabe. 

Die Mitarbeiterinnen Inklusion beraten Eltern, Lehrerinnen und Lehrer und außerschulische Partner über verschiedene Möglichkeiten einer inklusiven Beschulung und über die entsprechenden Verfahrensabläufe. Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot können abhängig vom jeweiligen Förderschwerpunkt zielgleich oder zieldifferent unterrichtet werden. Im zielgleichen Unterricht ist der Bildungsplan der allgemeinen Schule die Grundlage des Lernangebotes. Beim zieldifferenten Unterricht richten sich die Bildungsangebote nach dem jeweiligen Bildungsplan des Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums. Eltern wenden sich mit ihrer Anfrage an die für Ihren Wohnort zuständige allgemeine Schule. Eltern und Schulleitung füllen das Inklu-Formular aus. Die Weiterleitung erfolgt direkt an das Staatliche Schulamt Karlsruhe, den Schulträger und die entsprechenden Kostenträger. 

(Quelle: Staatliches Schulamt Karlsruhe: http://schulamt-karlsruhe.de/,Lde/Startseite/Unterstuetzung+_+Beratung/Inklusion)

Suche...